Psychotherapie

Ich führe psychotherapeutische Gespräche für Erwachsene in den Richtlinienverfahren Tiefenpsychologisch fundierte und Analytische Psychotherapie durch.

Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte 

Die Kosten für Psychotherapie werden von den privaten Krankenversicherungen und/oder der Beihilfe i. d. R. problemlos übernommen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über die Konditionen der Kostenübernahme und welche Unterlagen zur Antragsstellung benötigt werden. 

Für Angehörige der Bundeswehr und Heilfürsorge

Angehörige der Bundeswehr können ebenfalls in Privatpraxen behandelt werden. Vor Beginn der probatorischen Sitzungen ist hierfür eine Kostenübernahmeerklärung vom Truppenarzt einzuholen. Nach Indikationsstellung können weitere Behandlungsstunden verordnet werden.
Auch die Heilfürsorge übernimmt i. d. R. die Kosten für eine Psychotherapie. Polizeibeamte des Landes Brandenburg/ Berlin, Beamte der Bundespolizei, der Berufsfeuerwehren und der Justizvollzugsanstalten klären bitte im Vorfeld die Bedingungen für eine Kostenübernahme.

Für gesetzlich Krankenversicherte

Zur Vermittlung eines Therapieplatzes kontaktieren Sie bitte die 116 117 oder ihre Krankenkasse. Falls Sie, trotz intensiver Suche, keinen Platz gefunden haben ("Systemversagen"), kann die psychotherapeutische Behandlung evtl. auch in einer Privatpraxis durchgeführt werden. Dies muss mit dem Kostenerstattungsverfahren beantragt werden. Für genauere Informationen hierzu kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse.

Für Selbstzahler

Die Behandlungskosten können natürlich auch selbst getragen werden. Dies kann in verschiedenen Lebenssituationen sinnvoll sein (z. B. vor Verbeamtung, Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung etc.). Es erfolgt hierbei keine Meldung an die Krankenkasse und die Therapie kann in Beginn, Frequenz und Dauer individueller gestaltet werden. Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten der Behandlung können steuerlich geltend gemacht werden.